Um einen Anspruch für aufgegebenes Gepäck/Mobilitätshilfen geltend zu machen, benötigen Sie die Schadenanzeige, die Ihnen am Ankunftsflughafen ausgestellt wurde, zusammen mit der Meldung Ihrer beschädigten/fehlenden Gegenstände. Wenn Sie keine Schadenanzeige haben, können Sie nicht mit Ihrem Anspruch fortfahren.

Diese Schadenanzeige enthält ein 10 Zeichen langes Aktenzeichen, das bei der Geltendmachung Ihres Anspruchs angegeben werden muss. Das Aktenzeichen befindet sich ganz oben auf dem Bericht (z. B. STNFR12345).

Beantragungsfrist:

Die Meldung einer Beschädigung/fehlgeleitetem Gepäck/Mobilitätshilfe am Ankunftsflughafen stellt keinen Anspruch gegenüber Ryanair dar. Daher müssen Sie einen Anspruch direkt und innerhalb der Fristen des Montrealer Übereinkommens von 1999 und der Allgemeinen Beförderungsbedingungen von Ryanair geltend machen (siehe Fristen unten).

Gepäckausgabeformular aus und fügen Sie alle relevanten Belege oder Kaufbelege bei, um Ihren Anspruch zu belegen. Ansprüche werden in der Regel innerhalb von 20 Werktagen bearbeitet und an die E-Mail-Adresse gesendet, die im unten genannten Formular für Entschädigungsansprüche angegeben ist.

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Bitte laden Sie alle Nachweise inklusiv Ihre Bankverbindung (Bank /Konto Inhaber/Konto Nummer/IBAN/Swift) hoch. Andernfalls können wir nicht die umgehend Behandlung von Ihrer Anspruch garantieren.